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§ 1 - Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil
eines jeden Beratungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher
oder mündlicher Form zustande gekommen ist.
2. Die Abacus - Alpha ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige
Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz
oder teilweise durchführen zu lassen.
3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen
bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz
ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches
Arbeiten erlauben.
4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung
und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags
von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge
und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters
bekannt werden.
5. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater
bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder
laufende Beratungen umfassend informiert wird.
6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bedingungen nicht.
§ 2 - Geltungsbereich und Umfang
Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn
ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung
des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung
von der Abacus - Alpha bestätigt wurde.
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig,
sobald sie vom Auftragsgeber mündlich oder schriftlich erteilt
worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber
angefordert werden können.
Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt
stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.
§ 3 - Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und
der Abacus - Alpha vereinbart. Die Erweiterung des Beratungsauftrages
im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig
eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 - Berichterstattung
Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit mündlich
oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages
wird das Resultat seiner Arbeit entweder in Form eines schriftlichen
Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit
dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.
§ 5 - Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im
Zuge des Beratungsauftrages von der Abacus - Alpha, ihren Mitarbeitern
und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form
nur für Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere
bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen
jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte der schriftlichen
Zustimmung der Abacus - Alpha. Eine Haftung der Abacus - Alpha dem Dritten
gegenüber wird damit nicht begründet.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters
zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß
berechtigt die Abacus - Alpha zur fristlosen Kündigung aller noch
nicht durchgeführten Aufträge.
Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten
Leistungen verbleibt im Besitz der Abacus - Alpha.
Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges
Eigentum der Abacus - Alpha sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch
nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke
des Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichnetem Umfang.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung
des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken
zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall
ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen
bei der Abacus - Alpha entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
§ 6 - Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung
Der Unternehmensberater ist berechtigt und verpflichtet, ihm nachträglich
bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung
zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis
zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von
3 Monaten nach Erbringung der Leistung.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln,
sofern diese vom Unternehmensberater zu vertreten sind. Dieser Anspruch
erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung. Die Beweislastumkehr,
also die Verpflichtung des Unternehmensberaters zum Beweis seiner Unschuld
am Mangel, ist ausgeschlossen.
Die Abacus - Alpha übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche
Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an
den Beratungsauftrag. Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens-
und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber
zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für
die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen
ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 7 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen
zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber
als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht
entbinden.
Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit
Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen
Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung
zur Auskunftserteilung besteht.
Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet
gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung
zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§ 8 - Honoraranspruch
Die Abacus - Alpha hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung
Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem
Auftraggeber vereinbart.
Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den
Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der Abacus - Alpha auf
das vereinbarte Honorar bestehen.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die
auf Seiten der Abacus - Alpha einen triftigen Grund darstellen, so hat
sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden
Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung
die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar
sind.
Die Abacus - Alpha kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen
Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen
der Arbeiten des Unternehmensberaters berechtigen nicht zur Zurückhaltung
einer der Abacus - Alpha zustehenden Vergütung.
§ 9 - Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die
Begleichung der Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug von Skonto, innerhalb von 10 Kalendertagen mit 2% Skonto.
Bei Begleichungen von Rechnungen aus Umsatzbeteiligungen ist Stichtag
jeweils der letzte Kalendertag eines jeweiligen Quartals und zum 25.
Kalendertag des Folgequartals ohne Abzug von Skonto fällig.
§ 10 - Beanstanden von Rechnungen
Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn
sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher
Form an die Abacus - Alpha gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist
keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird stillschweigendes
Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt
vorausgesetzt.
Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung
innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 11 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Beratungsauftrag, seine Durchführung und die sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches
Recht ( BGB ).
Für Verträge mit ausländischen Unternehmen ist ausschließlich
der deutsche Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in deutscher Sprache rechtsgültig.
Erfüllungsort ist Neuhaus-Schierschnitz und Gerichtsstand ist Sonneberg
( Thüringen, Deutschland ). |